Kostenerstattung
Die genannten Ernährungsberatungsleistungen werden von Krankenkassen anerkannt und bezuschusst.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten einen Teil der Beratungskosten. Für eine individuelle Ernährungsberatung
im Rahmen der Primärprävention (§ 20 SGB V) werden i.d.R. 75 € erstattet (Teilnahme an Präventionskursen/ Individuelle Ernährungsberatung).
Eine individuelle Ernährungstherapie (Sekundärprävention gemäß § 43 SGB V) wird bei Vorlage
einer ärztlichen Zuweisung höher bezuschusst (127 € - 300 €, je nach Krankenkasse).
Auf Wunsch sende ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse.
Private Krankenversicherungen übernehmen per Einzelfallentscheidung bei Vorlage einer ärztlichen Zuweisung die Kosten für eine Ernährungstherapie.
Außerdem übernimmt die AOK für viele Indikationen die Kosten für eine Ernährungstherapie.
Beihilfeberechtigte erhalten pro Kalenderjahr einen Zuschuss von 67,90 € für die Erstberatung (à 60 Minuten) und 34 € für je 16 Folgeberatungen (à 30 Minuten).
Informationen zur Erstattung ernährungstherapeutischer Leistungen fär Beihilfeberechtigte erhalten Sie
hier.